Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar Insolvenzplan [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Insolvenzplan [§ 15 FAO] [GOI]

Systematik, aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Termin

Dienstag, den 9. Dezember 2025, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr online


Webinarzeit:
9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Pause: 15 – 30 – 15 Minuten

Einwahl ab 8.30 Uhr


 

Teilnehmer:innen

  • Restrukturierungsberater:innen
  • Unternehmensberater:innen
  • Insolvenzverwalter:innen/ Sachwalter:innen
  • Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Insolvenz-, Sanierungs- oder Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Steuerberater:innen
  • Bankjurist:innen
  • Gläubigervertreter:innen

 

Themen

Gläubiger benötigen Spezialwissen, um ihre Rechtspositionen wahrzunehmen. Von Insolvenzverwaltern verlangen die Gerichte, dass sie auch in der Lage sein müssen, zeitnah Insolvenzpläne vorzulegen oder als Sachwalter zu begleiten. Für Sanierungsberater und Schuldner ist der Insolvenzplan in Kombination mit der Eigenverwaltung in der Insolvenz das einzige Instrument, den Rechtsträger und damit den Mandanten zu erhalten. Mittels Insolvenzplan können außergerichtliche und vorinsolvenzliche Restrukturierungsbemühungen nahtlos in der Insolvenz fortgesetzt werden. Nicht selten werden Gesellschafterstreitigkeiten mittels Insolvenzplan gelöst („Suhrkamp“)

 

  • Grundlagen/Einführung (für Einsteiger/“Warming-Up“)

    • Plan als Zwangsvertrag
    • Reichweite der Plan-Privatautonomie vs. zwingendes Recht
    • Vergleichsrechnung und Gruppenbildung als „Kerne“

  • Aktuelles aus Rechtsprechung und Literatur (wird vor Seminartermin aktuell angepasst)

    • Z. B.: LSG Hessen, Urteil vom 13.6.2025 – L 7 AL 73/23 kein zweites Insolvenzgeld bei Folgeinsolvenz - richtig? (nein)

  • Vorbereitung, Abläufe, Planziele

    •  Taktiken von Schuldnerberatern/Gegenstrategie aus Gläubiger-Sicht

  • Gruppenbildung:

    • „Unterbuttern“ einer Gruppe (auch Sicherungsgläubiger) mit dem Obstruktionsverbot?
    • Sicherheiten und deren Behandlung im Plan
    • Umgang mit Deliktsforderungen
    • Obstruktionsverbot und Ausgleich von Vorteilen für Schuldner/Gesellschafter, die ihren Betrieb behalten

  • Apothekeninsolvenz

    • Lizenzbindung: Kann der Apotheker alles behalten?

  • IDW S2

    • Eher BWLer als Adressat

  • Vergleichsrechnung

    • Inhalte? Vergleichsrechnung kontrollierbar oder Mogelei?
    • Flankierung der Vergleichsrechnung durch Verkaufsprozess?
    • Hohe Auslaufkosten/Zerschlagungsszenario in der Regelinsolvenz weiter, trotz Gesetzesänderung, als regelmäßiges Vergleichs-Szenario?
    • dazu betriebswirtschaftliche Elemente: Anforderungen an Auslaufkosten-Planung?
    • taktische Beeinflussung durch kurze/lange Verfahrensdauer und (zu hohe?) Honorarforderungen

  • zu Allem: betriebswirtschaftliche Elemente

    • Gestaltung und Umsetzung von Sanierungskonzepten

  • Rechtskraft/Wirkungen

    • Wirksamkeit unzulässiger Gestaltungsregelungen?
    • Klärung von offenen Rechtsfragen im gestaltenden Teil?

  • Gesellschafterstreit

    • Gesellschaftsrecht im Plan (Überblick)
    • Rauswurf unliebsamer Mitgesellschafter?

  • Rechtsmittelbegrenzung

    • Grundlagen
    • Rechtspolitisch partiell verfehlt?

  • Verfahrensaufhebung

    • Voraussetzungen?
    • Anforderungen an die Fortführungsprognose?

  • Planüberwachung

    • Sinnvoll? Durch wen?
    • Nachtragsverteilung?

  • Plananlagen

    • Vermögensübersicht, Unternehmensplanung, Plangarant

  • Abgrenzung zur StaRUG-Sanierung (partiell)
  • Reicht noch die Kontrolle durch den (vorläufigen) Sachwalter?

    • Oder besser externe Sonderprüfung?
    • Entgegnung von Informationsdefiziten (aus Gläubigersicht) im vorläufigen Gläubigerausschuss

Preis

549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)

Inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download;
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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