Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar 2 x 3 Stunden: Vergütungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und des Treuhänders [GOI]

Mitarbeiter-Webinar 2 x 3 Stunden: Vergütungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und des Treuhänders [GOI]

Termin

Mittwoch, den 22. April 2026 und Donnerstag, den 23. April 2026 online


von 9.00 Uhr - 12.45 Uhr


Pause: 15 Minuten


Einwahl an beiden Tagen ab 8.30 Uhr

Teilnehmer:innen

  • (Vorläufige) Insolvenzverwalter:innen
  • Treuhänder:innen in der Wohlverhaltensphase
  • Sachbearbeiter:innen Vergütung
  • Sachbearbeiter:innen Schlussabteilung

Themen

Mittwoch, den 22.04.2026

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Rechtliche Grundlagen der Vergütung
  • Grundschema der Berechnungsgrundlage
  • Detailprobleme und Lösungsansätze
  • Besonderheiten der Betriebsfortführung
  • Erhebliche Befassung bei Aus- und Absonderungsgut
  • Grundschema der Zuschläge
  • Beispiele für Zuschläge
  • Vergleichsrechnungen
  • Auslagenersatz
  • Spätere Abänderung der Vergütung

 

Donnerstag, den 23.04.2026

Die Vergütung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders (Wohlverhaltensphase)

  • Rechtliche Grundlagen der Vergütung
  • Grundschema der Berechnungsgrundlage
  • Detailprobleme und Lösungsansätze
  • Besonderheiten der Betriebsfortführung
  • Grundschema der Zuschläge
  • Beispiele für Zuschläge
  • Vergleichsrechnungen
  • Auslagenersatz
  • Vergütung des Treuhänders (Wohlverhaltensphase)

Preis

549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)

Inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download;
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.

Die Teilnahmeunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

 

 

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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