Bildungsscheck

 

Das Bildungsscheck-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde geändert. Gemäß Selbstbeschreibung gelten zur Zeit folgende Vorgaben:

„Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bildungsschecks NRW.

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase richtet sich daher der Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.

Zuwanderer und Zuwanderinnen können mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.“

Ausführliche Informationen über die Voraussetzungen, Bedingungen und Ausgabestellen des Bildungsschecks erhalten Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck.

Gerne nehmen wir Ihren Bildungsscheck entgegen; bitte schicken Sie ihn uns einfach zusammen mit Ihrer Seminaranmeldung zu.


Beratungsstellen zum Bildungsscheck finden Sie hier.

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