Veranstaltungs-Details
Praktiker-Webinar RWS-Inside Insolvenzgericht: Masseunzulänglichkeit – so häufig wie problembeladen [§ 15 FAO]
Praktiker-Webinar RWS-Inside Insolvenzgericht: Masseunzulänglichkeit – so häufig wie problembeladen [§ 15 FAO]
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Termin
Donnerstag, 20. Juni 2024, 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr online
Webinarzeit:
14.00 Uhr – 17.15 Uhr
Einwahl um 13.30 Uhr
Pause: 15 Minuten
Ihr Referent
Teilnehmer
- Insolvenzverwalter
- Bank- und Unternehmensjuristen
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
Themen
I. Entstehung und Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung knapp verfahrenskostengedeckter Verfahren: wann und weshalb?
- Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeit
- Problem: oktroyierte Masseverbindlichkeiten
- Vollstreckungsbegrenzung für Gläubiger
- gerichtliche Aufsichtenreichweite
II. Interferenzen zwischen §§ 208, 60 und 61 InsO
1. Korrektes Verwalter-/(Sachwalter-)handeln bei Masseunzulänglichkeit
-
- Zeitrichtige Anzeige, verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige und Falschbefriedigung
- Die richtige Befriedigungsreihenfolge und die „Massetabelle“
- Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten b. d. Eigenverwaltung
2. Haftungsbereiche
-
- persönliche Haftungsgefahr nach § 61 InsO für den Insolvenzverwalter
- Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
- Haftungsvermeidungsszenarien und Exkulpation
- Masseunzulänglichkeit bei Prozessführung und bei öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung
- Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbstständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
III. Absicherung v. Massegläubigern
-
- Zahlungsverlangen
- Einzelermächtigungsnutzung oder Privilegierung durch Nutzung eines „Treuhandkontenmodells“ ?
- Verjährungsprüfung
Teilnahmegebühren
324,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 385,56 €)
inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.
§ 15 FAO
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