Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar RWS-Inside Insolvenzgericht: Masseunzulänglichkeit – so häufig wie problembeladen [§ 15 FAO]

Praktiker-Webinar RWS-Inside Insolvenzgericht: Masseunzulänglichkeit – so häufig wie problembeladen [§ 15 FAO]

in nur 3 Stunden den Durchblick bekommen

Termin

Donnerstag, 20. Juni 2024, 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr online


Webinarzeit:
14.00 Uhr – 17.15 Uhr
Einwahl um 13.30 Uhr


Pause: 15 Minuten


 

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter
  • Bank- und Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensberater

Themen

I. Entstehung und Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit

  • Eröffnung knapp verfahrenskostengedeckter Verfahren: wann und weshalb?
  • Betriebsfortführung und Masseunzulänglichkeit
  • Problem: oktroyierte Masseverbindlichkeiten
  • Vollstreckungsbegrenzung für Gläubiger
  • gerichtliche Aufsichtenreichweite

II. Interferenzen zwischen §§ 208, 60 und 61 InsO

1. Korrektes Verwalter-/(Sachwalter-)handeln bei Masseunzulänglichkeit

    • Zeitrichtige Anzeige, verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige und Falschbefriedigung
    • Die richtige Befriedigungsreihenfolge und die „Massetabelle“
    • Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten b. d. Eigenverwaltung

2. Haftungsbereiche

    • persönliche Haftungsgefahr nach § 61 InsO für den Insolvenzverwalter
    • Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
    • Haftungsvermeidungsszenarien und Exkulpation
    • Masseunzulänglichkeit bei Prozessführung und bei öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung
    • Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbstständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht

III. Absicherung v. Massegläubigern

    • Zahlungsverlangen
    • Einzelermächtigungsnutzung oder Privilegierung durch Nutzung eines „Treuhandkontenmodells“ ?
    • Verjährungsprüfung

Teilnahmegebühren

324,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 385,56 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

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