Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar RWS-Branchenfokus: Krankenhäuser und Pflegeheime in der Krise [§ 15 FAO]

Praktiker-Webinar RWS-Branchenfokus: Krankenhäuser und Pflegeheime in der Krise [§ 15 FAO]

Wege der Restrukturierung und Sanierung in der Praxis

Unser Sommer-Special für nur 149 €!

Termin

Montag, den 10. Juni 2024, von 15.00 Uhr bis 18.15 Uhr online


Webinarzeit:
15.00 Uhr – 18.15 Uhr
Pause: 15 Minuten

Einwahl ab 14.30 Uhr


 

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter:innen
  • Rechtsanwält:innen im Insolvenz- und Restrukturierungsbereich
  • Unternehmensberater:innen
  • Bank- und Unternehmensjurist:innen

Themen

Zentrale Fragestellungen, die im Webinar beantwortet werden:

  • Warum geraten die Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen in finanzielle Schwierigkeiten?

    • Stichworte: Internationaler Vergleich, Ursachen in Gesetzgebung/Vergütungsregelungen, Wettbewerbsbedingungen, Miet-/Pachtkonditionen und Fachkräftemangel

  • Wie haben sich die Zahlen der Insolvenzen entwickelt? Wie sind die Prognosen?

    • Statistik, Meinungen aus der Szene, eigene Einschätzung

  • Welche Wege kann man bei der Sanierung von Krankenhäusern gehen?

    • Theoretische Möglichkeiten, bisherige Wege aus der Sanierungspraxis, "echte" operative Sanierung durch schnellere Prozesse, wichtige KPIs, konkreter Praxisfall

  • Welche Wege sind bei der Sanierung von Pflegeheimen und Pflegeheimgruppen sinnvoll?

    • Theoretische Möglichkeiten, Wege aus der Sanierungspraxis, wichtige KPIs, konkreter Praxisfall

Teilnahmegebühren

149,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 177,31 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

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