Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar InsO-Newcomer: Praxis des Insolvenzrechts [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar InsO-Newcomer: Praxis des Insolvenzrechts [§ 15 FAO] [GOI]

Für Neu- und Quereinsteiger in 4 Teilen: Privatinsolvenz und Vergütung (Teil 4)

Termin

Dienstag, den 3. Dezember 2024, 10.00 bis 13.15 Uhr online


Webinarzeit:
10.00 Uhr – 13.15 Uhr
Einwahl um 9.30 Uhr


 


 

Teilnehmer

  • Neu- und Quereinsteiger:innen im Insolvenzbereich
  • Sachbearbeiter:innen in Insolvenzverwalterbüros mit geringen Vorkenntnissen
  • Rechtsanwält:innen mit geringen Vorkenntnissen im Themenbereich
  • Mitarbeiter:innen in Insolvenzverwalterbüros mit geringen Vorkenntnissen
  • Mitarbeiter:innen in Unternehmen und Banken

Themen

  • Privatinsolvenz und Vergütung (Teil 4):

    • Verbraucher- und Regelinsolvenz
    • Umfang der Masse
    • Umgang mit Forderungen gemäß § 302 InsO
    • Restschuldbefreiung und Stundung
    • Im Überblick: InsVV

 

  • Infos für InsO-Newcomer:

    • Das Insolvenzrecht ist nicht nur dynamisch, sondern auch komplex. Aus dem Gesetzestext allein ist es keinesfalls zu verstehen. Auch helfen die meisten Kommentare und Fachbücher nicht wirklich weiter, wenn es darum geht, die Praxis des Insolvenzrechts verständlich und fokussiert nachzuvollziehen – ohne theoretischen Ballast und ohne kaum relevante Randbereiche, dafür aber unter Einbeziehung aktueller Fragestellungen, damit Sie sofort mitreden können!
    • Die neue Seminarreihe umfasst zunächst vier jeweils dreistündige Bausteine und richtet sich an Neu- und Quereinsteiger im Insolvenzrecht. Sie beleuchtet praxisrelevante Fragestellungen und bietet den Teilnehmer:innen hinreichend Gelegenheit zum Austausch mit dem Referenten. Dieser ist langjähriger Insolvenz- und Restrukturierungsrichter und seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Fortbildung tätig.

Teilnahmegebühren

325,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 386,75 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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