Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar Haftungsvermeidungsstrategien im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Haftungsvermeidungsstrategien im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Termin

Mittwoch, den 3. Juli 2024, 9.30 Uhr bis 12.45 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 Uhr – 12.45 Uhr
Pause: 15 Minuten
Einwahl um 9.00 Uhr


 

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter:innen und deren Mitarbeiter:innen
  • „Institutionalisierte“ Gläubiger und Lieferanten
  • Mitglieder v. Gläubigerausschüssen
  • Berater:innen von sanierungsnotwendigen Unternehmen

Das Seminar setzt Kenntnisse in den Insolvenzabläufen voraus!

Themen

  • „Falle“ Beweislast – mangelnde Abgrenzung der Haftungsnormen §§ 60, 61 InsO
  • Fehlervermeidung in der Betriebsfortführung bei Begründung von Masseverbindlichkeiten und drohender Masseunzulänglichkeit, Absicherung von Massegläubigern – „Einzelermächtigung“ statt „Treuhandkontenmodell“? und Verjährungsprüfung
  • Haftungsrelevante Pflichtverletzung bei Aus- und Absonderungsrechten
  • Verwalterinterne Dokumentation und Prüfungsreihenfolge bei der Massegenerierung
  • Haftungsvermeidung bei der Prozessführung
  • Haftungsvermeidung bei „Freigabe“
  • Haftungsvermeidung bei öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung des Insolvenzverwalters
  • Haftungsvermeidung bei Verzögerung des Verfahrens

 

  • Sonderproblem Eigenverwaltung: Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter

    • Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten, „Einzelermächtigung“ gem. neuer gesetzlicher Regelung in der Eigenverwaltung
    • Übernahme der Kassenführung; vermittelnde Mechanismen

 

Teilnahmegebühren

324,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 385,56 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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