Seminar-Details
Praktiker-Webinar Der Sanierungsmoderator nach StaRUG [§ 15 FAO] [§ 5 DStV]
Praktiker-Webinar Der Sanierungsmoderator nach StaRUG [§ 15 FAO] [§ 5 DStV]
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Termin
Freitag, 7. Mai 2021, 9.30 bis 16.30 Uhr online
Webinarzeit:
9.30 bis 16.30 Uhr
Pausen: 15 Minuten – 30 Minuten – 15 Minuten
Einwahl um 9.00 Uhr
Ihre Referenten
Dr. Klaus Harnack, Akademischer Rat a.Z., Universität MünsterDr. Jan Teerling, RA, FAInsR, M.M., Teerling Insolvenzverwaltung, Ibbenbüren
Schwerpunkte
- Die neuen Insolvenzantragsgründe auch mit Blick auf das COVInsAG
- Anwendungsbereich des StaRUG
- Die Person des Sanierungsmoderators
- Verhandlungstechniken unter Restriktionen
- Grundlagen des Umganges mit konfliktträchtigen Verhandlungssituationen
Teilnehmer
- Inhaber/Geschäftsführer/Prokuristen von Unternehmen
- Sanierungsgeschäftsführer-
- Interimsmanager, die ihren Schwerpunkt in der Restrukturierung und Sanierung (CROs) haben,
- Interessierte Funktionsinhaber in den Unternehmen,
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Unternehmen in der Krise beraten
- Restrukturierungsberater
- Rechtsanwälte
- Insolvenzverwalter und/oder deren Mitarbeiter
- DStV-Fachberater
- Diese Veranstaltung ist eine anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater des DStV e.V. für das Fachgebiet „Restrukturierung und Unternehmensplanung“.
Themen
- Anwendungsbereich der Sanierungsmoderation
- Die Insolvenzantragsgründe
- § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit
- § 19 InsO Überschuldung
- § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit
- „Modifizierung“ durch das COVInsAG
- Die Insolvenzantragsgründe
- Die Person/Aufgaben des Sanierungsmoderators
- Person
- Restrukturierungsbeauftragter
- Sanierungsmoderator
- Abgrenzung
- Aufgaben
- Überwachung und Berichtswesen
- Sanierungsvergleich
- Person
- Moderation/Verhandlung
- Grundlagen effektiver Verhandlungsführung
- Verhandlungstechniken unter Restriktionen
- Grundlagen des Umganges mit konfliktträchtigen Verhandlungssituationen
Teilnahmegebühren
599,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 712,81 €)
inkl. Teilnehmerunterlagen zum Download
§ 15 FAO
§ 5 DStV-FBRL
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