Seminar-Details
Praktiker-Webinar Das Frühwarnsystem nach dem neuen StaRUG [§ 15 FAO] [§ 5 DStV]
Praktiker-Webinar Das Frühwarnsystem nach dem neuen StaRUG [§ 15 FAO] [§ 5 DStV]
Chancen und Risiken für Geschäftsführer und Berater
NEU!
Termin
Donnerstag, 15. April 2021, 9.30 bis 12.45 Uhr online
Webinarzeit:
9.30 bis 12.45 Uhr
Pause: 15 Minuten
Einwahl: 9.00 Uhr
Schwerpunkte
- Historie
- Sinn und Zweck des Frühwarnsystems
- Anwendungsbereich
- Anforderungen an ein Frühwarnsystem
- Anpassung für KMU?
- Rechtsfolgen bei Unterlasse
- Einführung eines FWS
Teilnehmer
- Geschäftsführer
- Restrukturierungs- und Sanierungsberater
- Insolvenzverwalter
- Fachanwälte für Insolvenzrecht sowie Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die Unternehmen in der Krise beraten
- DStV-Fachberater
- Diese Veranstaltung ist eine anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater des DStV e.V. für das Fachgebiet „Restrukturierung und Unternehmensplanung“.
Themen
- Historie:
- Rechtsprechung vor KonTrAG
- § 91 Abs. 2 AktG durch KonTrAG
- „Ausstrahlungswirkung“ des § 91 Abs. 2 AktG
- Sinn und Zweck des Frühwarnsystems
- Verminderung der Insolvenzgefahren
- Risikoorientierte Steuerung
- Anwendungsbereich
- Laufender Geschäftsverkehr
- Besonderheit: präventiver Restrukturierungsrahmen
- Anforderungen an ein Frühwarnsystem
- Risikoidentifikation
- Risikobewertung
- Risikoaggregation
- Expertenmeinungen
- Heuristiken
- Szenarien
- Simulationen
- Gesamtbewertung
- Risikoappetit
- Sonderfall Krise, Sanierung und Insolvenz
- Anpassung für KMU?
- Abmilderung der Anforderungen wegen Überforderung?
- Wenn ja, wie könnte es aussehen?
- Rechtsfolgen bei Unterlassen
- Einführung eines FWS
- Pflichtverletzung
- Verlust der Privilegierung der Business Judgement Rule
- Verlust präventiver Restrukturierungsrahmen und Eigenverwaltung?
Teilnahmegebühren
299,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 355,81 €)
inkl. Teilnehmerunterlagen zum Download
§ 15 FAO
§ 5 DStV-FBRL
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