Seminar-Details

Mitarbeiter-Webinar Unternehmensinsolvenzen [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Unternehmensinsolvenzen [GOI]

Sanierungslösungen unter Berücksichtigung des ESUG

Termin

Dienstag, 13. Juni 2023, 9.30 bis 16.30 Uhr online

Webinarzeit:

9.30 bis 16.30 Uhr

Pausen: 15 Minuten – 30 Minuten – 15 Minuten

Einwahl um 9.00 Uhr

Schwerpunkte

  • Grundlagen und Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
  • Besonderheiten bei der Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen
  • Betriebsfortführung im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren
  • Besonderheiten der Betriebsfortführung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
  • Verwertung
  • Sanierungslösungen im Insolvenzverfahren: Gegenüberstellung von übertragender Sanierung und Insolvenzplanverfahren vs. Zerschlagung (unter Berücksichtigung des ESUG)

Teilnehmer

  • Insolvenzsachbearbeiter:innen
  • Insolvenzassistent:innen
  • Mitarbeiter:innen in

    • Insolvenzverwalterbüros und Rechtsanwaltskanzleien
    • Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

  • Junge Juristen und Rechtsanwält:innen
  • Dieses Seminar richtet sich vorwiegend an Teilnehmer:innen mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Bereich Insolvenzen.

Themen

  • Grundlagen und Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens

    • im Insolvenzeröffnungsverfahren

      • Verfahrensbeteiligte
      • Kostendeckung

    • im eröffneten Verfahren

      • Vertragsverhältnisse
      • Verwertungsauftrag (vgl. auch u.)
      • Aus- und Absonderung
      • Massemehrung durch Insolvenzanfechtung – Anfechtung vs. Sanierung?

  • (Sofort-)Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsfortführung

    • Rechte und Pflichten des vorläufigen Verwalters (und seiner Mitarbeiter)
    • Handlungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Geschäftsleitung
    • Arbeitnehmerbereich (Betriebsversammlung, Insolvenzgeldvorfinanzierung etc.)
    • Erstellung insolvenzspezifischer Planungen
    • Sicherstellung der Liquidität
    • Forderungsmanagement
    • Behandlung erhaltener Anzahlungen bei Fortführungsplanung
    • Umstellung Rechnungswesen
    • Lastschriftwiderspruch vs. Betriebsfortführung
    • Inbesitznahme
    • Inventur (mit/ohne Betriebsunterbrechung)
    • Feststellung und Überprüfung von Drittrechten
    • Aussonderungssperre, § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO
    • Sicherstellung von Fracht und Transport (Verzicht Speditionspfandrecht etc.)
    • Sicherstellung der Weiterbelieferung
    • Umgang mit Dauerschuldverhältnissen im Übrigen (Leasinggeber, Vermieter etc.) – Bedeutung des § 112 InsO
    • Sicherstellung bzw. Wiederherstellung von Versicherungsschutz
    • Regelung mit Gas-, Strom- und Wasserlieferanten
    • Neue Betriebs- und Steuernummer nach Verfahrenseröffnung
    • Zeitplanung
    • Auftragsplanung
    • Beschaffungsplanung

  • Haftungsfragen für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter in der Unternehmensinsolvenz
  • Gläubigerkommunikation im Eröffnungsverfahren

    • (Vorläufiger) Gläubigerausschuss
    • Informelle Gläubigereinbindung
    • Vorwirkung der Gläubigerversammlung
    • Einstellung des Geschäftsbetriebs vor der Gläubigerversammlung (§ 158 Abs. 1 InsO)
    • Beschlussgewalt der Gläubigerversammlung (Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung)

  • Verwertung des Schuldnervermögens

    • Liquidation
    • Übertragende Sanierung
    • Berücksichtigung von Drittrechten (Aus- und Absonderungsrechte)
    • Fortführung
    • Besonderheit bei Selbstständigen: Möglichkeit der Freigabe (§ 35 Abs. 2 InsO)

  • Exkurs I: Insolvenzplan und Eigenverwaltung
  • Exkurs II: ESUG

Teilnehmerstimmen

  • „Die gesamte Planung war sehr gut. Die Dozenten konnten schwere Sachverhalte sehr gut erklären.“
  • „Selbst schwierige Themen wurden einfach und klar erklärt. Praxisfälle wurden passend miteinbezogen.“

Teilnahmegebühren

549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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