Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Die Verteilung der Insolvenzmasse [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Die Verteilung der Insolvenzmasse [GOI]

Abschlags-, Schluss- und Nachtragsverteilung

Termin

Dienstag, den 16.7.2024; 9.30 Uhr bis 12.45 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 Uhr bis 12.45 Uhr
Pause: 15 Minuten
Einwahl um 9.00 Uhr

Teilnehmer

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Grundkenntnissen auf dem Gebiet der Insolvenzsachbearbeitung in

    • Verwaltersozietäten und -büros
    • Rechtsanwaltskanzleien

  • Insolvenzverwalterinnen und -verwalter
  • Rechtsanwältinnen und Wirtschaftsjuristen

Themen

  • Abschlagsverteilung

    • Zeitpunkt und Grundlage der Verteilung

    • Zu berücksichtigende Forderungen bei Abschlagsverteilungen

    • Zurückbehalten von Quoten

    • Erstellung und Niederlegung des Verteilungsverzeichnisses

    • Einwendungen und Änderungen

  • Schlussverteilung

    • Befriedigungsreihenfolge

    • Zu berücksichtigende Forderungen im Schlussverzeichnis

    • Erstellung und Niederlegung des Verteilungsverzeichnisses

    • Einwendungen und Änderungen

    • Vorsteuererstattungen aus Quotenzahlungen

  • Nachtragsverteilung

    • Notwendigkeit von Nachtragsverteilungen

    • Anordnung der Nachtragsverteilung durch das Insolvenzgericht und dessen Wirkung

    • Grundlage der Verteilung

    • Befriedigungsreihenfolge

    • Unterschied: Nachtragsverteilung – Verteilung in der Wohlverhaltensphase

Teilnahmegebühren

275,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 327,25 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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