Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Das Sachverständigengutachten in der Insolvenz natürlicher Personen [§ 15 FAO] [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Das Sachverständigengutachten in der Insolvenz natürlicher Personen [§ 15 FAO] [GOI]

In nur 3 Stunden den Durchblick bekommen!

Termin

Donnerstag, den 17.10.2024; 9.30 bis 12.45 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 bis 12.45 Uhr
Pause: 15 Minuten
Einwahl um 9.00 Uhr

Teilnehmer

  • Für Mitarbeiter:innen und Praktiker:innen
  • Rechtsanwält:innen ohne bzw. mit geringen Kenntnissen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in

    • Verwaltersozietäten und -büros
    • Rechtsanwaltskanzleien

  • (Wirtschafts-)Juristen ohne besondere Vorkenntnisse, die von Anfang an den hohen Qualitätsanforderungen der Insolvenzsachbearbeitung genügen wollen
  • Sachbearbeiter:innen
  • Quereinsteiger:innen

Themen

  • Der Sachverständigenbeschluss des Insolvenzgerichts
  • Funktionen des Insolvenzverfahrens

    • Befriedigungsfunktion
    • Ordnungsfunktion
    • Sanierungsfunktion
    • Entschuldungsfunktion

  • Zulässigkeit des Antrags

    • Örtliche Gerichtszuständigkeit  
    • Fremdantrag
    • Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen
    • Erledigung
    • Weiterlaufenlassen
    • Eigenantrag

  • Insolvenzgründe

    • Zahlungsunfähigkeit
    • Drohende Zahlungsunfähigkeit

  • Kosten des Insolvenzverfahrens

    • Gerichtsgebühren nach dem GKG
    • Sachverständigenvergütung nach dem JVEG
    • Vergütung des (vorl.) Insolvenzverwalters nach der InsVV
    • Stundungsvoraussetzungen

  • Aufbau des Gutachtens

    • Mögliche Empfehlungen des Sachverständigen

  • Übungsfall

Teilnahmegebühren

325,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 386,75 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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