Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Das gute Gutachten noch besser machen [§ 15 FAO] [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Das gute Gutachten noch besser machen [§ 15 FAO] [GOI]

Termin

Donnerstag, den 31. Oktober 2024, 9.30 bis 14.00 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 Uhr – 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten

Einwahl ab 9.00 Uhr

Teilnehmer

  • Insolvenzsachbearbeiter
  • Rechtsanwälte ohne besondere Vorkenntnisse
  • Mitarbeiter in Insolvenzverwalterbüros und Rechtsanwaltskanzleien

Themen

  • Sinn und Zweck des Massezulänglichkeitsgutachtens

    • Auftraggeber und Adressat des Gutachtens
    • Aufgabenstellung
    • Mögliche Ergebnisse

  • Äußere Form

    • Formatierung und Gliederung
    • Tabellen und Bilder
    • Prüfungsreihenfolge

  • Inhaltliche Fragestellungen

    • Textbausteine – Standardausführung – Allgemeine Rechtsausführung (das Prinzip: „Rechtsnorm und Subsumtion“)
    • Aktualität des Gutachtens (Rechtsprechung, gesetzliche Grundlagen)

  • Individualität, Ausblick, Fragen

    • Sonderwünsche einzelner Gerichte
    • Abgleich der Anforderungen unterschiedlicher Gerichte und Verbesserungen
    • Einfluss zukünftiger Technologien auf die Erstellung des Gutachtens
    • Einzelfragen

Teilnahmegebühren

366,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 435,54 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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