Veranstaltungs-Details

1x1 des Insolvenzrechts [§ 15 FAO] [GOI]

1x1 des Insolvenzrechts [§ 15 FAO] [GOI]

Optimal für Berufseinsteiger!

Insolvenzrecht verstehen & Netzwerk aufbauen!

Termin / Ort

Mittwoch, 20. November 2024


9.15 bis 17.15 Uhr in Hamburg


 

Teilnehmer

  • Für das gesamte Team:

    • Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Insolvenzrecht mit wenig Berufserfahrung
    • Sachbearbeiter:innen in der Insolvenzverwaltung
    • Mitarbeiter:innen in der Insolvenzverwaltung
    • Mitarbeiter:innen in Banken und Unternehmen
    • Für alle Neu- und Quereinsteiger in der Insolvenzbranche

Themen

1x1 des Insolvenzrechts – die Tagung für Berufseinsteiger

Zeitplan:

9.15 Uhr: Begrüßung

 

9.30 bis 11.30 Uhr
Prof. Dr. Reinhard Bork
Einführung in das Insolvenzrecht

 

11.30 bis 11.45 Uhr: kurze Pause

 

11.45 bis 13.00 Uhr
Prof. Dr. Reinhard Bork
Besondere Institute des Insolvenzrechts

 

13.00 bis 14.00 Uhr: Mittagessen

 

14.00 bis 14.45 Uhr
Prof. Dr. Reinhard Bork
Besondere Institute des Insolvenzrechts

 

14.45 bis 15.30 Uhr
RA Alexander Kampf
Natürliche Personen in der Insolvenz

 

15.30 bis 16.00 Uhr: Kaffeepause

 

16.00 bis 17.15 Uhr
RA Alexander Kampf
Natürliche Personen in der Insolvenz

 

17.15 Uhr: Ende der Tagung

Veranstaltungsort / Anfahrt

Hotel Hafen Hamburg
Seewartenstr. 9
20459 Hamburg
Anfahrtsbeschreibung

Teilnahmegebühren

649,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 772,31 €)

Preis inkl. Pausenerfrischungen und Mittagessen


Wir haben für Sie im Hotel Hafen Hamburg ein Kontingent von 20 Zimmern auf Abruf gebucht. Bitte beachten Sie, dass 10 Zimmer des Kontingents am 08.10.2024 und weitere 10 Zimmer am 22.10.2024 verfallen und in den freien Verkauf des Hotels zurückgehen.. Wir dürfen Sie bitten, Ihre Zimmerbuchung unter Angabe des Stichworts RWS191124 selber vorzunehmen. Kontakt: info@hotel-hamburg.de / +49 40 31113-0.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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