Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar Der InsO-Gläubigerausschuss und der StaRUG-Gläubigerbeirat [§ 15 FAO]

Praktiker-Webinar Der InsO-Gläubigerausschuss und der StaRUG-Gläubigerbeirat [§ 15 FAO]

Ob Insolvenzprofi oder das erste Mal im Amt – guter Überblick in nur 4 Stunden!

Termin

Freitag, den 27.9.2024; 9.30 bis 14.00 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 bis 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten
Einwahl ab 9.00 Uhr

Themen

A. Der Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren

  • Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses

    • Der vorläufige Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren als Teil von Sanierungsstrategien
    • Initiative des Schuldners oder des Gerichts
    • obligatorischer Ausschuss und fakultativer Ausschuss
    • Besetzung des Gläubigerausschusses

      • Gesetzlicher Gestaltungsspielraum, vertretene Gläubigergruppen, bestellbare Personen, Auswahlermessen des Gerichts
      • Neutralitätsgebot, Gesamtvertretung der Gläubiger, Manipulationsgefahr
      • Interessen und Strategien
      • Anwaltliche Vertretung von Ausschussmitgliedern

    • Konflikte im Gläubigerausschuss
    • Einverständniserklärungen der möglichen Mitglieder
    • Einfluss auf die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters / vorläufigen Sachwalters und Ermessen des Gerichts
    • Ausschlussgründe für einen vorläufigen Gläubigerausschuss
    • Folgen fehlerhafter Besetzung
    • Bestellung nach Verfahrenseröffnung
    • Bestätigung durch die Gläubigerversammlung
    • Beendigung der Mitgliedschaft, Amtsniederlegung, Entlassung aus wichtigem Grund
    • Vorzeitige Auflösung des Gläubigerausschusses

  • Kompetenzen des Gläubigerausschusses

    • Verhältnis zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
    • Unterstützungs- und Überwachungsfunktion, Auskunfts- und Kontrollrechte
    • Kontrolle des Schuldners in der Eigenverwaltung
    • Unterschiede der Kontrolle von Ausschuss und Gericht
    • Kontrollmittel und Kontrolldichte
    • Kassenprüfung (intern oder extern), zeitliche Interwalle
    • Zustimmungs- und Mitwirkungsrechte, bedeutsame Rechtshandlungen
    • Informationspflicht über Fehlverhalten gegenüber Insolvenzgericht und Gläubigerversammlung
    • Stellungnahmen zur Berichterstattung, zum Insolvenzplan, zur Rechnungslegung
    • Antrag auf Entlassung des Verwalters

  • Interne Organisation des Gläubigerausschusses

    • Beschlussgegenstände der konstituierenden Sitzung
    • Muster für eine Geschäftsordnung
    • Einberufung, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Stimmrechtsregelungen
    • Protokollführung, Dokumentation gegenüber dem Insolvenzgericht

  • Haftungsgefahren für die Ausschussmitglieder

    • Mögliche Pflichtverletzungen und Haftungsmaßstab des Ausschusses als Ganzes und der einzelnen Mitglieder
    • Innen- oder Außenhaftung
    • Risikominimierung, Haftpflicht-Versicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses

  • Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses

    • Abrechenbare Tätigkeiten und Dokumentation
    • Vergütungshöhe, Stundensätzen, Pauschalhonorar
    • Zeitpunkt und Form der Abrechnung
    • Anwaltliche Mitglieder, Abgrenzung zur Mandatstätigkeit
    • Institutionelle Mitglieder

  • Der (vorläufige) Gläubigerausschuss in der Insolvenz von Anleihe-Emittenten

    • Besondere Interessenslagen in sog. Anleihe-Insolvenzen
    • Technische Verfahrensweisen bei einer vielköpfigen Gläubigergruppe
    • Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
    • Der gemeinsame Vertreter von Anleihe-Gläubigern als Mitglied des Gläubigerausschusses
    • Gruppenzuordnung der Anleihegläubiger im Insolvenzplanverfahren und Auswirkungen auf den Gläubigerausschuss

 

 

B. Der Gläubigerbeirat im Restrukturierungsverfahren

  • Einsetzung des Gläubigerbeirats
  • Zusammensetzung des Gläubigerbeirats
  • Kompetenzen des Gläubigerbeirats im Restrukturierungsverfahren
  • Haftung des Gläubigerbeirats
  • Vergütung der Mitglieder des Gläubigerbeirats

Teilnahmegebühren

399,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 474,81 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

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