Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar Ansprüche aus dem Mietvertrag im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Ansprüche aus dem Mietvertrag im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Mietforderungen, Mietkaution, Nebenkosten

In nur 2 Stunden den Überblick erlangen!

Termin

Dienstag, 9. Juli 2024, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr online


Webinarzeit:
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Einwahl ab 12.30 Uhr


 

Teilnehmer

  • Rechtsanwälte/-innen
  • Insolvenzverwalter/-innen
  • Sachbearbeiter/-innen
  • Fachanwälte/-innen

Themen

  • Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf das Mietvertragsverhältnis (§§ 108, 109 Abs. 1 InsO)
  • Mietforderungen Insolvenzordnung (Aktiva/Passiva)

    • Mietforderung in der Insolvenz des Mieters (Passiva)
    • Mietforderung in der Insolvenz des Vermieters (Aktiva)
    • Besonderheiten gem. § 110 InsO
    • Besonderheit gem. § 49 InsO

  • Mietkautionsrückzahlungsansprüche (Aktiva/Passiva)

    • Mietkautionsrückzahlungsansprüche des Mieters in der Insolvenz des Mieters (Aktiva)
    • Mietkautionsrückzahlungsansprüche des Mieters in der Insolvenz des Vermieters (Passiva – Aussonderungsrechte?)

  • Ansprüche des Vermieters aus Nebenkostenabrechnungen
  • Ansprüche des Mieters aus Nebenkostenabrechnungen

Teilnahmegebühren

216,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 257,04 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 2 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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