Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Anfechtungsrecht für Fortgeschrittene [§ 15 FAO] [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Anfechtungsrecht für Fortgeschrittene [§ 15 FAO] [GOI]

Paketpreis beachten!

Termin

Mittwoch, den 4.12.2024, 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr online


Webinarzeit:
9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Pause: 15  - 30 - 15 Minuten
Einwahl ab 9.00 Uhr

Teilnehmer

  • Sachbearbeiter:innen und Mitarbeiter:innen in:

    • Insolvenzkanzleien
    • Rechtsanwaltskanzleien
    • Steuerberaterkanzleien

  • Bilanzbuchhalter:innen

Das Seminar ist besonders geeignet für Teilnehmer mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Themengebiet.

Themen

Anfechtungsrecht für Fortgeschrittene

  • Praxistipps zur Ermittlung und Aufbereitung von Anfechtungssachverhalten

    • Wie erkenne bzw. ermittle ich einen anfechtbaren Sachverhalt?
    • Wie bereite ich einen anfechtbaren Sachverhalt für den Insolvenzverwalter auf?

  • Deckungsanfechtung, §§ 130, 131 InsO
  • Vorsatzanfechtung, § 133 InsO (kompakte Übersicht zur sog. „Indizienrechtsprechung“ des BGH)
  • Prozessgerechte Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit
  • Bargeschäftseinwand (Umfang und Grenzen)
  • Besonderheiten der Anfechtung unter Geltung des SanInsKG
  • Besonderheiten der Anfechtung bei vorgelagertem StaRUG-Verfahren
  • Anfechtung nach § 135 InsO (vertiefte Darstellung einzelner Fragestellungen)

    • Gesellschafterdarlehen, gleichgestellte Forderungen
    • Gesellschaftereigenschaft, gesellschafterähnliche Personen (verbundene Unternehmen, atypische Gesellschafter)
    • Anfechtbarkeit der Befriedigung eines gesellschafterbesicherten Drittdarlehens (§ 135 Abs. 2 InsO)
    • Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter (§ 135 Abs. 3 InsO)

  • Spezielle und verwandte Fallkonstellationen (insbesondere Anfechtbarkeit von Aufrechnungen und Verrechnungen)

Teilnahmegebühren

549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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