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Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer

Karlsruhe

Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer ist Vorsitzender des IX. Zivilsenat. Er begann seine richterliche Tätigkeit 1995. Es folgten Abordnungen an das Justizministerium Baden-Württemberg (von 1997 bis 2001), an den BGH als wissenschaftlicher Mitarbeiter (IX. Zivilsenat; bis 2004) sowie daran anschließend an den Court of Appeal, London. Zuletzt war er Vizepräsident am Landgericht Offenburg. 2014 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Prof. Dr. Schoppmeyer hat im InsO-Kommentar Kübler/Prütting/Bork die Kommentierung der §§ 130 bis 132, 137 InsO verfasst. Zudem ist er Mitherausgeber des Münchener Kommentar zur InsO und der NZI

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