Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Crashkurs Insolvenzbuchhaltung [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Crashkurs Insolvenzbuchhaltung [GOI]

Termin

Donnerstag, den 01. Oktober 2026 


Webinarzeit:
Donnerstag, den 01. Oktober 2026; von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Pausen: 15 – 30 – 15 Minuten

Einwahl ab 9.00 Uhr

Zielgruppen

  • Buchhalter:innen in Insolvenzverwalterbüros (zur Auffrischung)
  • Wiedereinsteiger:innen
  • Mitarbeiter:innen in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Insolvenzverwalter:innen als Mandanten haben
  • Neue Insolvenzverwalter:innen ohne einschlägige Vorkenntnisse, die von Anfang an den Qualitätsanforderungen gerecht werden wollen

Inhalte

Die interne Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gehört neben Masseverwertung und Insolvenztabelle zu den drei zentralen Qualitätsmerkmalen der ordnungsgemäßen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens. Die professionelle Schlussrechnung ist nach dem Bericht zum Berichtstermin die zweite Visitenkarte des Insolvenzverwalters und Basis für die Ermittlung seines Vergütungsanspruchs. Sie erfordert bereits zu Beginn des Verfahrens eine zweckmäßige Weichenstellung und eine lösungsorientierte Kontenauswahl, durch welche die zahlreichen Besonderheiten der Insolvenz, des Vergütungsrechts, der Absonderungsrechte und des Steuerrechts Berücksichtigung finden. Das Seminar verschafft dem Buchhaltungseinsteiger das erforderliche Basiswissen und vermittelt dem erfahrenen Buchhalter die insolvenzrechtlichen Zusammenhänge und Lösungsansätze für die relevanten Geschäftsvorfälle.

Feedback

  • „Bringt alles auf den Punkt. Die Schulung werde ich intern weiterempfehlen – auf jeden Fall!“
  • „Das Webinar war sehr informativ und es wurde ausreichend erklärt. Auch Fragen wurden direkt beantwortet.“
  • "Sehr praxisnah und anschaulich erklärt. Toller Überblick, würde das Seminar jederzeit weiterempfehlen." (2025)

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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