Praktiker-Seminare
Praktiker-Seminar InsVV für Fortgeschrittene [§ 15 FAO] [GOI] [§ 5 DStV]
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Praktiker-Seminar InsVV für Fortgeschrittene [§ 15 FAO] [GOI] [§ 5 DStV]
Tipps zur Vergütung, die sich bezahlt machen
Auch für fortgeschrittene Mitarbeiter geeignet!
Termin / Ort
Donnerstag, 19. März 2020, 9.30 bis 17.00 Uhr in Hamburg
Ihre Referentin
Schwerpunkte
- Tipps zur Optimierung und Begründung des Vergütungsanspruches
- Hinweise zum Abfassen von Vergütungsanträgen
- Detaillierte Erläuterungen von Zu- und Abschlagstatbeständen
- Aktuelle Rechtsprechung und Folgen für die tägliche Praxis
Teilnehmer
- Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte mit guten vergütungsrechtlichen Vorkenntnissen
- Fortgeschrittene Mitarbeiter in Anwaltskanzleien
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige, die sich intensiv mit Vergütungsfragen von Insolvenzverwaltern beschäftigen
- DStV-Fachberater
- Diese Veranstaltung ist eine anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater des DStV e.V. für das Fachgebiet „Restrukturierung und Unternehmensplanung“.
Themen
- Die Bestimmung der Vergütung des Insolvenzverwalters
- Praktische Hinweise zur Optimierung der Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV
- Vergleichsberechnung bei Einbeziehung der Absonderungsrechte
- Fortführungsüberschuss
- Mindest(regel)vergütung
- Zu- und Abschlagsfaktoren gemäß § 3 InsVV unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Auswirkungen der Delegation von Tätigkeiten auf die Vergütung
- Praktische Hinweise zur Optimierung der Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV
- Die Auslagen des Insolvenzverwalters
- Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV
- Zustellauslagen
- Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Ermittlung und Begründung der maßgeblichen Berechnungsgrundlage unter Berücksichtigung der Neufassung der §§ 63 Abs. 3, 65 InsO und § 11 InsVV
- Praktische Tipps zur optimalen Begründung des angemessenen Vergütungssatzes einschließlich Zu- und Abschlagstatbeständen
- Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Nachträgliche Änderung des Festsetzungsbeschlusses aufgrund von Abweichungen von mehr als 20%
- Die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters
- Die Vergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
- Die Entschädigung des Sachverständigen
Teilnehmerstimmen
- „Sehr kompetente Dozentin. Eine Veranstaltung mit ‚Gewinn‘ im wahrsten Sinne.“
- „Das Seminar zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus.“
Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR - „Offene Fragen zur Vergütung sind nun geklärt!“
Oliver Horn, Horn & Kollegen - „Praxisnah, durch Beispiele gut dargestellt. Tolle Dokumentation zum Nachlesen.“
Stephan Behr, amend rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft - „Viele Anregungen erhalten, wo die eigene Vergütungspraxis kritisch überprüft werden sollte.“
- „Sehr viele interessante und nützliche Tipps für die tägliche Vergütungspraxis. Frau Prasser geht auf alle Fragen ein und hat immer sinnvolle Lösungsansätze parat. Vielen Dank!“
- „Das Seminar hat mich in dieser Hinsicht ‚erleuchtet‘.“
- „Super Tipps für die Praxis. Gut auf Fragen außerhalb des Rahmenprogramms eingegangen. Sehr gut auf Spezialfälle eingegangen.“
- „Hinweise für Vergütungszuschläge finde ich sehr gut umsetzbar.“
- „Interessante und kompetente Ausführungen, die meine Arbeit in der Insolvenzabteilung der Kanzlei unterstützt und fehlendes Wissen ergänzt hat.“
- „Sehr interessant und kompetent. Sehr informativ.“
Veranstaltungsort / Anfahrt
Högerdamm 30
20097 Hamburg
T +49 40 611990 0
F +49 40 611990 2905
Anfahrtsbeschreibung
Die Wegbeschreibung zum Tagungshotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Bei Bedarf buchen Sie bitte Ihr Zimmer rechtzeitig direkt im Hotel (begrenztes Zimmerkontingent).
Teilnahmegebühren
549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)
inkl. Seminarunterlage, Pausenerfrischungen, Mittagessen
§ 15 FAO
GOI
§ 5 DStV-FBRL
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