Veranstaltungs-Details

Mitarbeiter-Webinar Freigabe einer Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte [GOI]

Mitarbeiter-Webinar Freigabe einer Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte [GOI]

Termin

Mittwoch, 2. April 2025, 9.00 bis 15.00 Uhr online


Webinarzeit:
09.00 Uhr – 15.00 Uhr
Pausen: 15 Minuten – 30 Minuten –15 Minuten

Einwahl um 8.30 Uhr

Teilnehmer

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Grundkenntnissen auf dem Gebiet der Insolvenzsachbearbeitung in

    • Verwaltersozietäten und -büros
    • Rechtsanwaltskanzleien

  • Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter
  • (Wirtschafts-)Juristen

Themen

  • Insolvenzrechtliche Grundlagen zur Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO

    • gesetzgeberische Aspekte

  • Ausgangslage und Motivation
  • Wirksamkeit der Freigabe

    • rechtliche Auswirkungen im Insolvenzverfahren

  • Abgrenzung der „Vermögensteile“
  • Abgrenzung der Erklärungs- und Entrichtungspflichten zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner
  • Inhalts- und Bekanntgabeadressaten der Steuerbescheide
  • Einnahmen und Ausgaben: Insolvenzrechtliche Einordnung, Kriterien und buchhalterische Erfassung
  • Unternehmensfortführung vor Insolvenzeröffnung
  • Unternehmensfortführung nach Insolvenzeröffnung bis zur Freigabe
  • Umsatzsteuer nach Freigabe
  • Einkommensteuer nach Freigabe
  • Gewerbesteuer nach Freigabe
  • Überblick: insolvenzrechtliche Aufrechnungskriterien
  • Aufrechnungsfragen
  • Restschuldbefreiung und Freigabe (auch im Zweitinsolvenzverfahren)
  • Restschuldbefreiung und steuerrechtliche Wirkungen



Preis

549,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 653,31 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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