ZIP-Jahrestagung zum Insolvenzrecht 2018

Die ZIP-Jahrestagung zum Insolvenzrecht 2018 fand traditionell im Herbst statt, dieses Mal am 23. November im Kölner Hyatt Regency Hotel. Die Tagungsleitung und Moderation lag in den bewährten Händen von Prof. Dr. Reinhard Bork, Universität Hamburg.

Referenten waren Dr. Florian Bartels, Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), RA Dr. Jens Eckhardt, Prof. Dr. Florian Jacoby, Prof. Dr. Stephan Madaus und Prof. Dr. Peter A. Windel.

Die Tagung spiegelte die Entwicklungen des vergangenen Jahres wider, die einzelnen Tagungspunkte waren dabei eine ausgewogene Mischung aus Analyse, Praxistipps und Ausblick.

Prof. Dr. Moritz Brinkmann startete mit dem Thema „Wer kann (anfechtungsfest) was in der vorläufigen Eigenverwaltung. Im Mittelpunkt standen dabei die Befriedigung von Alt-Forderungen, der Vertragsschluss mit dem Generalbevollmächtigten sowie die anfechtungsfeste Besicherung.

Prof. Dr. Stephan Madaus sprach über neue Herausforderungen im Internationalen Insolvenzrecht („Von Asterix bei den Briten bis zu Niki und die starken Männer“). Wichtige Themen dabei waren die durch den Brexit aufgeworfenen neuen Fragen sowie die neuen Regelungen der EuInsVO in der Erprobung.

Anschließend referierte Dr. Florian Bartels – Richter im OLG-Bezirk Hamm, zurzeit abgeordnet an das Landesjustizprüfungsamt – über die Insolvenzanfechtung und Leistungen Dritter. Aktuelle Anwendungsfälle kamen zur Sprache und die Auswirkungen des geänderten Anfechtungsrechts wurden diskutiert.

Prof. Dr. Florian Jacoby war in den vergangenen Monaten Mitglied des Teams, das die Evaluation des ESUG durchgeführt hat – ebenso wie Prof. Dr. Stephan Madaus. Auf der ZIP-Jahrestagung zum Insolvenzrecht 2018 referierte er über die Evaluationsergebnisse und die Perspektiven, die sich für das ESUG daraus ergeben.

Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt packte ein weiteres „heißes Eisen“ der vergangenen Monate an: Im Vortrag „Datenschutz in der Insolvenzverwaltung“ ging es vor allem um neue Anforderungen, die sich durch die DSGVO ergeben haben; aber auch darum, wie der Datenschutz in der Insolvenz zukünftig berücksichtig werden muss – gerade vor dem Hintergrund, dass Daten unstrittig zu den immer wichtigeren Unternehmenswerten gehören.

Prof. Dr. Peter A. Windels Vortrag schloss die ZIP-Jahrestagung ab. Hier ging es um Sondermassen und den Umgang mit ihnen in der Sonderverwaltung.

Zwischen den Themenblöcken wurde viel diskutiert und wie auch in den vergangenen Jahren haben wir uns über eine sehr lebendige Tagung gefreut.

Fotograf: Guido Schiefer

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