ZIP-Jahrestagung zum Gesellschaftsrecht 2015

Am 17. April 2015 fand in Frankfurt die ZIP-Jahrestagung zum Gesellschaftsrecht 2015 statt. Tagungsleitung und Moderation lag in den Händen von Prof. Dr. Holger Altmeppen und RiBGH Manfred Born.

Referenten waren Prof. Dr. Holger Altmeppen, Prof. Dr. Walter Bayer, RiBGH Manfred Born, Prof. Dr. Michael Huber, Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard), Dr. Herbert Sernetz, Prof. Dr. Stefan Simon und Prof. Dr. Jochen Vetter.

Nach der Begrüßung durch die Tagungsleiter eröffnete RiBGH Manfred Born die Veranstaltung mit einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Walter Bayer erläuterte anschließend die aktuellen Entwicklungen im Aktienrecht.

Prof. Dr. Stefan Simon sprach über die Verantwortung der Geschäftsleiter für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Danach referierte Prof. Dr. Lars Klöhn über eine mögliche Kapitalmarktinformationshaftung für Corporate-Governance-Mängel. Nach einer Mittagspause mit lebhaften Gesprächen folgte der Vortrag von Prof. Dr. Michael Huber über den akzessorisch haftenden Gesellschafter bei drohender Insolvenz seiner Gesellschaft. Eine Situation „zwischen den Stühlen von HGB, ZPO und InsO“. RA Dr. Herbert Sernetz erläuterte anschließend die nach dem MoMiG verbliebenen Probleme der Kapitalaufbringung.

Abschließend wurde das Thema Organhaftung ausgeleuchtet. Prof. Dr. Jochen Vetter stellte die aktuellen Rechtsfragen dar und machte anhand derer den Reformbedarf deutlich. Daran anknüpfend referierte Prof. Dr. Holger Altmeppen über die Organhaftung im (mehrstufigen) Konzern.

Insgesamt war es wieder eine gut besuchte und sehr lebendige Tagung mit zahlreichen hochaktuellen Themen, über die lebhaft diskutiert wurde.

 
 

Fotograf: Guido Schiefer

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