Veranstaltungs-Details

Zertifizierte/r Sachbearbeiter:in Schlussbericht und Schlussrechnung [GOI]

Zertifizierte/r Sachbearbeiter:in Schlussbericht und Schlussrechnung [GOI]

Kleingruppe. max. 20 Teilnehmer!

Termin

Mittwoch, 2. April 2025 bis Freitag, 4. April 2025 in Köln

Teilnehmer

  • Insolvenzsachbearbeiter:innen
  • Mitarbeiter:innen in Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sich mit Insolvenzverfahren befassen
  • Insolvenzverwalter:innen, die von Anfang an den Qualitätsanforderungen gerecht werden wollen

Dieser Lehrgang richtet sich vorwiegend an Teilnehmende mit mindestens ein bis zwei Jahren Berufserfahrung im Themengebiet.

Themen

Mittwoch

Schlussbericht und Schlussrechnung

  • Grundlagen zur Verfahrensbeendigung bei Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

    • Übersicht über die verschiedenen Arten der Verfahrensbeendigung

      • Aufhebung des Verfahrens nach Verteilung an die Insolvenzgläubiger, § 200 InsO
      • Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, § 211 InsO
      • Einstellung mangels Masse, § 207 InsO

    • Wirtschaftliche, rechtliche und insolvenzverfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Verfahrensbeendigung
    • Vorarbeiten zum Abschluss eines Insolvenzverfahrens

  • Schlussbericht und Schlussrechnung

    • Schlussbericht

      • Gesetzliche Definition des Schlussberichts
      • Gliederung
      • Notwendige und sinnvolle Inhalte
      • Formulierungstipps und Musterbeispiele

    • Schlussrechnung

      • Zweck, Sinn und Rechtsnormen zur Schlussrechnung
      • Aufbau und wesentlicher Inhalt der Schlussrechnung
      • Formelle und materielle Anforderungen
      • Pflicht zur Rechnungslegung bei Verfahrensbeendigung
      • Nützliche Hinweise zur Erstellung der Schlussrechnung
      • Insolvenzbuchhaltung

Janet Blumentritt

 

Donnerstag

Effiziente Sachbearbeitung, Gläubigerbefriedigung und Vergütung

  • Effiziente Sachbearbeitung

    • Vorbereitung der Schlussrechnung in der täglichen Arbeit
    • Vorbereitung von Schlussrechnung und Vergütungsantrag in den turnusmäßigen Sachstandsberichten
    • Checkliste Verfahrensabschluss
    • Abweichungen bei Verbraucher- und Kleininsolvenzen

      • Kerninhalte des Schlussberichts bei natürlichen Personen
      • Verfahren ohne anmeldende Gläubiger

  • Gläubigerbefriedigung

    • Schlussverteilung und Verteilungsverzeichnis

      • Voraussetzungen der Schlussverteilung
      • Erstellung des Verteilungsverzeichnisses
      • Änderung des Verteilungsverzeichnisses

    • Ausschüttung
    • Nachtragsverteilung
    • Verteilungs-/Nullstellungsnachweis

  • Der Vergütungsantrag

    • Vergütung des Insolvenzverwalters

      • Ermittlung der Berechnungsmasse
      • Staffelberechnung und Mindestvergütung
      • Zu- und Abschlagsfaktoren

    • Vergütung des Insolvenzverwalters im vereinfachten Insolvenzverfahren
    • Auslagen und Umsatzsteuer

      • Auslagenpauschale
      • Tatsächlich entstandene Auslagen
      • Umsatzsteuer

    • Korrigierter Vergütungsantrag für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter

Marcus Nierkens, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Duisburg  

 

Freitag

Prüfung nach Einreichen der Schlussrechnung

  • Gerichtliches Verfahren nach Einreichen der Schlussrechnung

    • Gerichtliche Prüfung der einzureichenden Unterlagen
    • Prüfung durch Gläubigerorgane

  • Gerichtliche Prüfung des Verteilungsverzeichnisses
  • Nachweis der durchgeführten Verteilung gegenüber dem Insolvenzgericht

 



Teilnehmerstimmen

  • „Die Vorträge waren sehr praxisnah, informativ und wurden trotzdem mit viel Charme vorgetragen. Super Dozenten!“
  • „Sehr praxisbezogene und aktuelle Veranstaltung. Inhaltlich gut aufeinander abgestimmt. Es wurden die unterschiedlichen Sichtweisen und Anforderungen von Verwalter und Gericht beleuchtet sowie praktische Tipps und Anregungen für das eigene Arbeiten vermittelt.“
  • „Sehr lebhafte und interessante Vorträge unter Einbeziehung der Teilnehmer.“

 

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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