Insolvenzrecht

Zertifizierte/r Insolvenzbuchhalter:in [GOI]

Zertifizierte/r Insolvenzbuchhalter:in [GOI]

Rechnungslegung – Lohnbuchhaltung – Steuern

Abschlusstest: Freitag, 14. Juni 2024

Termin

Montag, 10. Juni 2024, 9.30 Uhr bis Freitag, 14. Juni 2024, 12.45 Uhr online

Webinarzeiten:

Montag, 10.06.2024; 9.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, 11.06.2024; 9.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 12.06.2024; 9.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 13.06.2024; 9.30 bis 16.30 Uhr

Pausen: 15 Minuten – 30 Minuten – 15 Minuten

Abschlusstest:
Freitag, 14.06.2024; 9.30 bis 12.45 Uhr

Einwahl an allen Tagen um 9.00 Uhr

Schwerpunkte

  • Gutachten sowie Bericht, Masse-, Gläubigerverzeichnis und Vermögensübersicht
  • Die insolvenzrechtliche Buchhaltung, standardisierter Kontenrahmen, Buchung ausgewählter Geschäftsvorfälle, Betriebsfortführung, Auswirkungen der InsVV, Umsatzsteuer, Masseunzulänglichkeit, Verwertungsnachweise und Buchen von Debitoren
  • Eigenverwaltung, Verbraucher- und Planverfahren, Zusammenarbeit Schuldnerbuchhaltung
  • Vorbereitung des Schlussberichts, der Schlussrechnung und des Vergütungsantrages
  • Formelles und materielles Steuerrecht (Umsatz- und Ertragsteuern) aus dem Blickwinkel der Insolvenzverwaltung
  • Beantragung von Insolvenzgeld, Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, Formulierung von Bescheinigungen
  • Berechnung von Differenzlöhnen

Teilnehmer

  • Buchhalter:innen und Sachbearbeiter:innen in Insolvenzverwalterbüros, die sich mit der Insolvenz- und Lohnbuchhaltung sowie mit steuerlichen Aufgaben beschäftigen
  • Mitarbeiter:innen in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Insolvenzverwalter:innen als Mandanten haben
  • Dieser Lehrgang richtet sich vorwiegend an Teilnehmende mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Themengebiet.

Themen

  • Montag
  • Insolvenzrechtliche Rechnungslegung – Teil I
  • Zeitlicher Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
  • Umfang und unterschiedliche Ausgestaltung der Insolvenzbuchhaltung
  • Interne Rechnungslegung

    • Gutachten und Überschuldungsstatus
    • Bericht nach § 156 InsO

      • Verzeichnis der Massegegenstände (§ 151 InsO)
      • Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO)
      • Vermögensübersicht (§ 153 InsO)

    • Einnahmen-/Ausgabenrechnung nach der Insolvenzordnung

      • Rechtliche Grundlagen
      • Buchungsgrundsätze
      • Standardisierter Kontenrahmen
      • Zweckmäßige Kontenauswahl – welche und wie viele Konten sind zu verwenden?

    • Buchung ausgewählter Geschäftsvorfälle

      • Typische Geschäftsvorfälle der Fortführung und Abwicklung
      • Auswirkungen der InsVV auf die Buchungen, Betriebsfortführung, Übererlöse
      • Ab- und Aussonderungsrechte, Massedarlehen, Verfahrenskostenvorschüsse, ungerechtfertigte Bereicherung etc.
      • Besonderheiten bei Betriebsfortführung, Buchung der Schuldnerbanken und Zusammenarbeit mit der Schuldnerbuchhaltung
      • Umsatzsteuer im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 55 Abs. 4 InsO
      • Umsatzsteuerliche Behandlung von Forderungseinzahlungen
      • Übergang von der Soll- zur Ist-Besteuerung
      • Praktische Übung – Buchungsbeispiele

    • Laufende Auswertung der Einnahmen-/Ausgabenrechnung
    • Verwertungsnachweise und Fortführung der Verzeichnisse
    • Buchen von Vermögensgegenständen und Debitoren
    • Sachstandsberichte und Schlussbericht
    • Masseunzulänglichkeit und Massearmut

      • Auswirkungen auf die Befriedigungsreihenfolge
      • Erkennen, was wann noch bezahlt werden darf

  • Michael Dahms, DAHMS Insolvenz – Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg
  • Dienstag
  • Insolvenzrechtliche Rechnungslegung – Teil II
  • Rechnungsprüfung durch Gericht, Gläubigerorgane, Sachverständige
  • Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Externe Rechnungslegung

    • Zusammenarbeit mit der Schuldnerbuchhaltung
    • Buchführungspflicht und deren Ende „in der Insolvenz“
    • Besonderheiten der handelsrechtlichen Buchführung durch die Insolvenz

  • Sonderaktiva sowie typische Analysehandlungen in der Insolvenz
  • Michael Dahms, DAHMS Insolvenz – Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg
  • Verfahrensabschluss und Schlussrechnung
  • Vorarbeiten vor Erstellung der Schlussrechnung

    • Vollständige Verwertung der Insolvenzmasse

      • Realisierung von Forderungen gegenüber Drittschuldnern
      • Verwertung der beweglichen und unbeweglichen körperlichen Gegenstände
      • Freigabe von Vermögenswerten

    • Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Rangklassen

      • Verfahrenskosten, § 54 InsO
      • Sonstige Masseverbindlichkeiten, § 55 InsO
      • Insolvenzforderungen, § 38 InsO
      • Nachrangforderungen, § 39 InsO

  • Schlussbericht und Schlussrechnung

    • Inhaltliche Ausgestaltung des Schlussberichts
    • Schlussrechnung im engeren Sinne (und weitere Anlagen zum Schlussbericht)

  • Ermittlung der verfahrenskostenrelevanten Berechnungsmasse aus der Schlussrechnung
  • Marcus Nierkens, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Duisburg
  • Mittwoch
  • Steuerrecht in der Insolvenz
  • Steuerermittlungs-, -festsetzungs-, -feststellungs- und -erhebungsverfahren

    • Verfahrensrechtliche Besonderheiten
    • Bestimmung der drei Vermögensbereiche
    • Steuererklärungspflichten
    • Bekanntgabe, Festsetzung, Anmeldung

  • Rechtsbehelfsverfahren sowie das Feststellungsverfahren für vorinsolvenzliche Steuerforderungen
  • Schwerpunkt Umsatzsteuer in der Insolvenz

    • Unternehmereigenschaft
    • Zuordnung der Umsatzsteueransprüche, insb. Handhabung des § 55 Abs. 4 InsO
    • Besteuerungsverfahren
    • Vorsteuern und Umsatzsteuern im Insolvenzverfahren, insbesondere Umgang mit BFH vom 09.12.2010
    • (Vorläufige) Eigenverwaltung mit Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO
    • Beispiele aus der Praxis

  • Einkommensteuer

    • Allgemeines zur Einkommensteuer in der Insolvenz
    • Gewinnermittlung
    • Besonderheiten bei der betrieblichen Insolvenz

  • Kurzüberblick Körperschaftsteuer in der Insolvenz
  • Holger Busch, Landesamt für Steuern, Koblenz
  • Susanne Heckmann, Steueroberinspektorin, Dipl.-Fw., Landesamt für Steuern, Koblenz
  • Donnerstag
  • Lohnbuchhaltung in insolventen Unternehmen
  • Besonderheiten der Lohn-/Gehaltsabrechnung in der Insolvenz

    • Bestimmung der insolvenzgeldfähigen Lohnarten
    • Beachtung geldwerter Vorteile bei Erreichen der BBG
    • Besonderheiten bei Einmalzahlungen

  • Vorfinanzierung von Insolvenzgeld im vorläufigen Insolvenzverfahren

    • Voraussetzungen
    • Auszahlungskriterien

  • Beantragung und Bescheinigung des Insolvenzgeldes nach Eintritt des Insolvenzereignisses

    • Bestimmung des Insolvenzgeldzeitraums
    • Berechnung des insolvenzgeldfähigen Nettoarbeitsentgeltes
    • Erstellen einer Insolvenzgeldbescheinigung anhand eines konkreten Beispiels

  • Erstellung von Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen

    • Meldezeiträume und Abgabegründe bei der Sozialversicherungsmeldung
    • Bescheinigungszeiträume und Entgelte bei der Lohnsteuerbescheinigung

  • Differenzlohnberechnung § 55 InsO (Masseforderungen)

    • Kündigung, Freistellung und Zurückholen der Arbeitnehmer
    • Bestimmung des Bruttoverdienstes in der Freistellung
    • Behandlung der Anspruchsübergänge der Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a.
    • Durchführung des Differenzlohnabrechnungsprozesses anhand konkreter Fallbeispiele

  • Jan Steen, SK Dienstleistungs GmbH, Essen
  • Abschlusstest: Am Ende des Lehrgangs findet ein Abschlusstest statt, bei dem Sie das Erlernte unmittelbar umsetzen können. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie innerhalb von 6 – 8 Wochen Ihr persönliches Zertifikat, das die von Ihnen erworbene Qualifikation bestätigt.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar ist genau das Richtige für Leute mit einem Jahr Berufserfahrung: Es vermittelt einen sehr guten Gesamtüberblick über das Thema.“
  • „Die Materie Insolvenz wurde einem Fachfremden (wie mir) sehr anschaulich vor allem durch die vielen Beispiele übermittelt. Das Seminar selbst wurde nicht von ‚Lehrern‘ vorgetragen, sondern von Mitarbeitern/Dozenten aus der Praxis. Dies ist nicht immer selbstverständlich, deshalb ein großes Lob an das RWS-Team.“

Teilnahmegebühren

1.729,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 2.057,51 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen, InsO-Texte und RWS-Kanzleipraxis 1 (Zimmer, Insolvenzbuchhaltung) zum Download

„InsO-Profi“

Die besten Lehrgangsteilnehmenden erhalten ein Buchgeschenk aus dem RWS-Portfolio!

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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