Insolvenzrecht

Praktiker-Webinar Haftungsvermeidungsstrategien im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Haftungsvermeidungsstrategien im Insolvenzverfahren [§ 15 FAO] [GOI]

Praxisfälle und Rechtsprechung

Termin

Dienstag, 5. Dezember 2023, 9.30 bis 12.45 Uhr online

Webinarzeit:
9.30 bis 12.45 Uhr

Pause: 15 Minuten

Einwahl um 9.00 Uhr

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter:innen und deren Mitarbeiter:innen
  • „Institutionalisierte“ Gläubiger und Lieferanten
  • Mitglieder v. Gläubigerausschüssen
  • Berater:innen von sanierungsnotwendigen Unternehmen Das Seminar setzt Kenntnisse in den Insolvenzabläufen voraus!

Themen

  • Beweislast“falle“ – mangelnde Abgrenzung der Haftungsnormen §§ 60, 61 InsO
  • Fehlervermeidung in der Betriebsfortführung bei Begründung von Masseverbindlichkeiten und drohender Masseunzulänglichkeit, Absicherung von Massegläubigern – „Einzelermächtigung“ statt „Treuhandkontenmodell“? und Verjährungsprüfung
  • Haftungsrelevante Pflichtverletzung bei Aus- und Absonderungsrechten
  • Verwalterinterne Dokumentation und Prüfungsreihenfolge bei der Massegenerierung
  • Haftungsvermeidung bei der Prozessführung
  • Haftungsvermeidung bei „Freigabe“
  • Haftungsvermeidung bei öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung des Insolvenzverwalters
  • Haftungsvermeidung bei Verzögerung des Verfahrens
  • Sonderproblem Eigenverwaltung: Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter

    • Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten, „Einzelermächtigung“ gem. neuer gesetzlicher Regelung in der Eigenverwaltung
    • Übernahme der Kassenführung; vermittelnde Mechanismen

Teilnahmegebühren

324,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 385,56 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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