Veranstaltungs-Details
Mitarbeiter-Webinar Die Insolvenz des selbstständigen Schuldners [§ 15 FAO] [GOI]
Mitarbeiter-Webinar Die Insolvenz des selbstständigen Schuldners [§ 15 FAO] [GOI]
Fortführungs-, Freigabe- und Planlösungen inklusive aktueller Rechtsprechung
Für das gesamte Team!
Termin
Montag, 18.11.2024, 9.30 bis 12.45 Uhr online
Webinarzeit:
9.30 Uhr – 12.45 Uhr
Pause: 15 Minuten
Einwahl um 9.00 Uhr
Teilnehmer
- Für das gesamte Team geeignet:
- Insolvenzsachbearbeiter mit Berufserfahrung
- Mitarbeiter von Beratungsstellen zur Schuldenbereinigung
- Rechtspfleger
- auch für Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter geeignet
Themen
- Zweifelsfälle bei der Zuordnung des Schuldners zum Regelverfahren
- Entscheidung über Fortführung auf Rechnung der Masse oder Freigabe des Geschäftsbetriebs
- Entscheidungskriterien
- Rechtswirkungen der Fortführung
- Rechtswirkungen der Freigabe
- Schuldnerpflichten, insbesondere Abführungsbetrag
- Arbeitnehmervergleichseinkommen und Einbindung des Gerichts in die Feststellung
- Probleme bei Doppeleinkommen des Schuldners
- Problem selbstständig tätiger Altersrentner
- Spezielle Versagungsrisiken
- Der selbstständig tätige Schuldner in der Wohlverhaltensphase
- Zweitinsolvenzverfahren
- Ziele des Zweitverfahrens
- Kollisionen mit einem noch laufenden Erstverfahren
- Der Insolvenzplan in der Insolvenz selbstständiger Schuldner
- Typische Fallkonstellationen
- Planstruktur, notwendige Angaben
- Vergleichsrechnung
- Gruppenbildung und gerichtliches Abstimmungsverfahren
- Zustimmungsersetzung bei ablehnenden Gläubigern
- Planumsetzung
- Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen
Preis
275,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 327,25 €)
inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.
§ 15 FAO
GOI
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