Seminar-Details

Praktiker-Webinar Follow-up: ChatGPT in der Insolvenzpraxis mit Prompt-Camp [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Follow-up: ChatGPT in der Insolvenzpraxis mit Prompt-Camp [§ 15 FAO] [GOI]

Praxisnahe Beispiele für die bereits jetzt mögliche Anwendung von Chatbots im Kanzleialltag

Reichen Sie Ihre Fragen für unser Prompt-Camp bis zum 26. Februar 2024 ein!

Termin

Dienstag, 5. März 2024, 10.00 bis 12.30 Uhr online

Einwahl 9.30 Uhr

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter:innen
  • Anwält:innen
  • Sachbearbeiter:innen

Themen

  • Kurze Einführung: Technischer Hintergrund von modernen Chatbots und KI-Dialogsystemen
  • Rechtliche Herausforderungen und Rahmenbedingungen
  • Rechtliche Risiken bei der Nutzung von ChatGPT und anderen Chatbots
  • Praxisnahe Beispiele für die bereits jetzt mögliche Anwendung von Chatbots im Kanzleialltag
  • Vorstellung verschiedener Chatbots: ChatGPT, Bing Chat, Bard, Claude.
  • Besondere Beispiele für die Anwendung im Insolvenzalltag in einer (Insolvenzverwalter-)Kanzlei
  • Prompt Camp:

    • In unserem Follow-up Termin wird noch mehr „gepromptet“.
    • Sie erhalten die Möglichkeit, gemeinsam verschiedene Befehle (Prompts) an typischen insolvenzrechtlichen Dokumenten auszutesten.
    • Erlernen Sie grundsätzliche Fähigkeiten zum Einsatz von ChatGPT in der Praxis, durch die Sie Zeit und Mitarbeiterressourcen einsparen können.
    • Wir probieren gemeinsam juristische Fragestellungen und die entsprechenden Prompts aus, um neue und bessere Ergebnisse zu erzielen.

  • ChatGPT befindet sich in stetiger (Weiter-)Entwicklung. Unser Webinar-Programm wird kurzfristig den aktuellen Entwicklungen im neuen Jahr angepasst!
  • Reichen Sie Ihre Fragen im Vorfeld ein:
  • Bis zum 26. Februar 2024 können Sie Ihre individuellen Fragestellungen und Prompts an seminar@rws-verlag.de schicken.
  • Lassen Sie uns gemeinsam in einem interaktiven Rahmen die neuen Möglichkeiten austesten.

Teilnahmegebühren

199,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 236,81 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 2,5 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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