Veranstaltungs-Details

Praktiker-Webinar ChatGPT in der Insolvenzsteuerpraxis mit Prompt-Camp [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar ChatGPT in der Insolvenzsteuerpraxis mit Prompt-Camp [§ 15 FAO] [GOI]

ChatGPT meets Steuerrecht ‒ Tipps, Tricks, praxisnahe Beispiele und aktuellste Entwicklungen

Termin

Mittwoch, den 18. Dezember 2024, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr online


Webinarzeit:
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Einwahl ab 14.30 Uhr

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Sachbearbeiter
  • und für alle an KI/Chatbots Interessierten

Themen

  • Kurze Einführung: Technischer Hintergrund von modernen Chatbots und KI-Dialogsystemen
  • Die aktuellsten Entwicklungen, Wettlauf der Chatbots
  • Welche Angebote gibt es aus Deutschland, die so gut wie möglich datenschutzkonform sind und das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Steuerberater wahren?
  • Was kann man selber in der Kanzlei installieren?
  • Datenanalyse, welche Fortschritte gibt es?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich im Steuerrecht, insbesondere im Insolvenzsteuerrecht?
  • Simulation der Nutzung von ChatGPT in konkreten Verfahrenssituationen: Aufdeckung stiller Reserven, Forderungseinzug und Insolvenzanfechtung
  • Prompt-Camp: Wir erklären Ihnen konkret, wie Sie die besten Antworten auf Ihre Fragen bekommen!

Preis

325,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 386,75 €)

Teilnahmeunterlagen zum Download.
Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.
Die Teilnehmerunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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