Seminar-Details

Praktiker-Webinar Ausgewählte Aspekte des Sanierungsrechts [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar Ausgewählte Aspekte des Sanierungsrechts [§ 15 FAO] [GOI]

Insolvenzplan – Restrukturierungsplan – übertragende Sanierung

Termin

Donnerstag, 7. Dezember 2023, 9.30 bis 16.30 Uhr online

Webinarzeit:
9.30 bis 16.30 Uhr

Pausen: 15 Minuten – 30 Minuten – 15 Minuten

Einwahl: 9.00 Uhr

Schwerpunkte

  • Das StaRUG
  • Sanierung nach StaRUG oder nach InsO?
  • Verfahrensvorbereitung und professioneller Antrag
  • Ausgewählte Fragestellungen zum Insolvenzplan
  • Ausgewählte Fragestellungen zur übertragenden Sanierung

Teilnehmer

  • Insolvenzverwalter
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Investoren
  • Bankjuristen
  • Intensivbetreuer für Kunden und Schuldner in Unternehmen
  • Syndizi in Unternehmen
  • Mitarbeiter von Konzern-M&A-Abteilungen

Themen

  • Das StaRUG

    • Der Restrukturierungsplan (Inhalt und notwendige Angaben) Das Restrukturierungsgericht und die Restrukturierungs- & Stabilisierungsinstrumente
    • Das Abstimmungsverfahren
    • Der Restrukturierungsbeauftragte – auch aus Richtersicht
    • Schutz von Transaktionen und Restrukturierungen
    • Die Sanierungsmoderation

  • Sanierung nach StaRUG oder nach InsO?

    • Vergleich und Anwendungsbereiche der Sanierungsinstrumente

      • Teilnehmende Forderungen/Gläubiger inkl. § 7 COVInsAG
      • Absonderungsanwartschaften
      • Nebenbedingungen
      • Intercreditor-Vereinbarungen
      • Verbundene Unternehmen und deren Mithaftung/von diesen bestellte Sicherheiten
      • Anteils- und Mitgliedschaftsrechte
      • Dauerschuldverhältnisse
      • Arbeitsrecht

    • Beispiele für Anwendungsfälle – Suche nach der „richtigen“ Verfahrensart

  • Verfahrensvorbereitung und professioneller Antrag

    • Insolvenzgründe, insbesondere Prognosezeiträume in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten
    • Die Anträge nach dem StaRUG

      • Anzeige des Restrukturierungsvorhabens, § 31 StaRUG
      • Antrag auf Vorprüfung und gerichtliche Abstimmung, §§ 45, 47 StaRUG
      • Antrag auf Planbestätigung, § 60 StaRUG
      • Weitere Anträge, §§ 37, 50, 77 StaRUG
      • Antrag auf Sanierungsmoderation, § 94 StaRUG

    • Aktuelle Entscheidungen zum StaRUG
    • Vorbereitung des Unternehmens auf die Insolvenzantragstellung
    • Der professionelle Insolvenzantrag

      • Regelverfahren
      • Eigenverwaltung und Schutzschirm nach neuem Recht

    • Kommunikation mit dem Restrukturierungs- und Insolvenzgericht
    • Entwicklungen in der Praxis unter dem reformierten Eigenverwaltungsrecht anhand von Praxisbeispielen, in die die Referenten involviert waren
    • Halteprämien und andere Gestaltungen, um das Unternehmen marktfähig zu halten
    • Antrag auf Bestimmung eines Gruppengerichtsstands und Koordinationsverfahren
    • Exkurs Vergütung: Kosten des Restrukturierungsbeauftragten, des Eigenverwalters und des Sachwalters (§ 12a, b InsVV)
    • Ausgewählte Fragestellungen zum Insolvenzplan
    • Die Investorenvereinbarung als Grundlage des Insolvenzplans; Musterdokument
    • Darstellender Teil und Planvergleichsrechnung nach § 220 InsO
    • Zwingendes Erfordernis eines Dual Track M&A Verfahrens für die Planvergleichsrechnung?
    • Gestaltender Teil und Gestaltungsoptionen insbesondere für die Planquoten

  • Ausgewählte Fragestellungen zur übertragenden Sanierung

    • Überblick
    • Arbeitsrechtliche Gestaltungen in Zeiten des Fachkräftemangels
    • Datenschutzrechtliche Grenzen

Teilnahmegebühren

649,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 772,31 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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