Seminar-Details

Praktiker-Webinar 1x1 des Insolvenzrechts: Natürliche Personen in der Insolvenz [§ 15 FAO] [GOI]

Praktiker-Webinar 1x1 des Insolvenzrechts: Natürliche Personen in der Insolvenz [§ 15 FAO] [GOI]

Optimal für Berufseinsteiger!

Im Paket 20% günstiger – Buchen Sie direkt 1x1/Besondere Institute oder Grundlagen

Termin

Montag, 5. Februar 2024, 15.00 bis 18.15 Uhr online

Webinarzeit:
15.00 bis 18.15 Uhr

Pause: 15 Minuten

Einwahl um 14.30 Uhr

Schwerpunkte

  • Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Eröffnetes Verfahren
  • Wohlverhaltensphase
  • Erteilung und Wirkungen der Restschuldbefreiung
  • Sonderprobleme

Teilnehmer

  • Rechtsanwält:innen ohne bzw. mit geringen Kenntnissen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in

    • Verwaltersozietäten und -büros
    • Rechtsanwaltskanzleien

  • (Wirtschafts-)Juristen ohne besondere Vorkenntnisse, die von Anfang an den hohen Qualitätsanforderungen der Insolvenzsachbearbeitung genügen wollen
  • Student:innen
  • Referendar:innen
  • Quereinsteiger:innen

Themen

  • Natürliche Personen in der Insolvenz (3 Zeitstunden)

    • Zulässige Antragstellung, örtliche Gerichtszuständigkeit und Amtsermittlungsmaxime
    • Antrag

      • Eigenantrag
      • Fremdantrag
      • Folgen der zulässigen Antragsstellung aus den §§ 20, 97 InsO

    • Insolvenzeröffnungsgründe

      • Zahlungsunfähigkeit
      • drohende Zahlungsunfähigkeit

    • Kostendeckung

      • Kosten des Verfahrens; Rechtsquellen: InsO, InsVV, GKG und JVEG
      • Präsentes Vermögen
      • Neuerwerb
      • Stundungsmöglichkeit

    • Abgrenzung Verbraucher- oder Regelinsolvenz?
    • Sicherungsmaßnahmen

      • vorläufige Insolvenzverwaltung
      • Postsperre
      • Ermittlung von auf den Schuldner zugelassener Kraftfahrzeuge, mit ihm in Kontakt stehender Kreditinstitute und des Arbeitgebers des Schuldners durch das Insolvenzgericht
      • Einstweilige Einstellung/Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    • Gutachten

      • Gutachtenadressaten
      • Gliederung

  • Eröffnetes Verfahren

    • Wirkungen der Verfahrenseröffnung „von der Ist- zur Sollmasse“

      • Aktiva (§ 80 InsO Übergang der Verfügungsbefugnis, § 148 InsO Inbesitznahmerecht und -pflicht im Hinblick auf massezugehöriges Vermögen
      • Neubewertung von Schuldverhältnissen durch §§ 103 ff. InsO
      • Passiva (§ 38 InsO Zäsurwirkung, § 87 InsO, § 89 InsO, § 91 Abs. 1 InsO)

    • Einkünfte aus nichtselbstständiger (=angestellter) Tätigkeit
    • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

      • Unterschiede zw. gesetzlichem Leitbild und Praxis

    • Immobiliarvermögen
    • Fahrnis
    • Sonderaktiva

      • Anfechtungsansprüche
      • Massekostenbeiträge

    • Steuerrechtliche Pflichten
    • Passiva (Verfahrenskosten, Sonstige Masseverbindlichkeiten, Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO, Nachrangforderungen im Rang des § 39 Abs. 1 InsO)
    • Obliegenheiten des Schuldners während des eröffneten Insolvenzverfahrens
    • Wichtige Stationen des eröffneten Verfahrens

      • Bericht gemäß § 156 InsO
      • Berichtstermin/Prüfungsstichtag (str.: Anwendung der Fiktion des § 160 Abs. 1 S. 3 InsO im schriftlichen Verfahren), Leitbild des § 159 InsO
      • Schlussbericht
      • Verteilung
      • Aufhebung oder Einstellung?

  • Wohlverhaltensphase

    • Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase
    • Vergütung des Treuhänders

  • Erteilung und Wirkungen der Restschuldbefreiung

    • Insolvenzforderungen
    • Neuverbindlichkeiten
    • Masseverbindlichkeiten

  • Sonderprobleme

Teilnahmegebühren

325,00 € zzgl. MwSt. (= brutto 386,75 €)

inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download

Bei Buchung aller 3 Veranstaltungen im Paket, geben Sie bitte „20% Rabatt“ im Bemerkungsfeld an.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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